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General Terms & Conditions Swiss Tuning Inc

Allgemeine Geschäftsbedingungen Swiss Tuning AG

Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Grundlage der nachstehenden Verkaufsbedingungen.

1. Produkte, Preise und Bezahlung
1.1 Produkte und Preise
Abbildungen von Produkten im Online-Shop, in Online-Marktplätzen, Sozialen Netzwerken usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich. Die im Online-Shop ausgewiesenen Artikelpreise sind für Privatkunden (B2C) Endpreise und beinhalten die gesetzliche MWST in Höhe von 8.1 %. Die Artikelpreise für als "Wiederverkäufer" registrierte Kunden (B2B) werden als Netto-Netto-Preise angezeigt. Die gesetzliche MWST in Höhe von 8.1 % wird an der "Kasse", vor dem Kaufabschluss, ausgewiesen. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung. Nach erfolgtem Kaufabschluss erfolgen keine Preisverhandlungen.

1.2 Zahlungsarten
Alle Bestellungen werden gegen Vorauszahlung auf unser Postfinancekonto, Nachnahme gegen zusätzliche Gebühr von mindestens CHF 20.-, "Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)" gegen eine zusätzliche Gebühr von mindestens 1.79 % verarbeitet. Für "Kauf auf Rechnung (Ideal Payment)" werden 0.99 % der Bestellsumme in Rechnung gestellt. Für "Ratenkauf (Ideal Payment)" werden 2.49 % der Bestellsumme in Rechnung gestellt.

Erfolgt die Bezahlung der Bestellung via Paypal, so fallen weitere Gebühren von 3 % der Bestellsumme an. Erfolgt die Bezahlung via Visa, Mastercard, American Express, Twint, E-Finance oder Postfinance, so stellt die Swiss Tuning AG keine Gebühren in Rechnung.

Für Zahlungen, die am Postschalter mittels Einzahlungsschein aufgegeben werden, fallen weitere Kosten von CHF 2.50 an. Erfolgen Zahlungen seitens Kundschaft aus dem Ausland, so muss seitens Kundschaft zwingend sichergestellt werden, dass Swiss Tuning AG für die Gutschrift keinerlei Gebühren und Bearbeitungspauschalen belastet werden. Jegliche zusätzlichen Kosten, welche durch eine Zahlungsart (z.B. Nachnahmegebühren) entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Kosten von "per Nachnahme" bestellten Artikeln, die aufgrund nicht abgeholter Pakete bzw. Lieferungen entstanden sind, werden der Kundschaft vollständig in Rechnung gestellt. Es werden die effektiv angefallenen Kosten wie Nachnahmegebühren, Versandkosten sowie Kosten für die Rücklieferung verrechnet. Zusätzlich verrechnet die Swiss Tuning AG für Umtriebe eine Pauschale von CHF 75.--. Im Fall von anschliessender Stornierung der Bestellung verweisen wir ausdrücklich auf 3.1a Stornierung einer Bestellung.

 

1.3 Bestimmungen und Zahlungsbedingungen idealBILLING+ (Rechnungskauf & Ratenkauf "Ideal Payment") sowie "Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)" von MF Group

a) idealBILLING+ (Rechnungskauf & Ratenkauf Ideal Payment)

Bonitätsprüfung und Scoring:

Swiss Tuning AG wird vom Kunden ausdrücklich dazu ermächtigt, zur Wahrung eigener Interessen im Rahmen der Kaufabwicklung Bonitätsauskünfte über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.

Hierzu werden die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Adressdaten, Geburtsdatum sowie Emailadresse) an eine externe Auskunftei übermittelt. Die CRIF AG, Hagenholzstrasse 81, 8050 Zürich, nimmt gestützt auf mathematisch-statistischer Verfahren eine entsprechende Bewertung der Kreditfähigkeit sowie der Kreditwürdigkeit vor. Die hiernach erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls fliessen in die Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses mit ein.  

Die Bonitätsprüfung erfolgt unter Einhaltung der einschlägigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen und unter besonderer Rücksicht auf Ihre schutzwürdigen Interessen. Bitte beachten Sie, dass ausschliesslich die CRIF AG, Auskunft darüber erteilen kann, welche Daten zur Berechnung ihres Bonitätsprofils verwendet wurden.

Weitere Hinweise zu unserem Umgang mit Personendaten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil der vorliegenden AGB ist.

Kauf auf Rechnung / Mahngebühren:

Die Rechnung ist zahlbar innert 30 Tagen. Die Rechnung ist fristgerecht bezahlt, wenn sich der geschuldete Betrag bis und mit Ablauf des letzten Tages der Zahlungsfrist auf dem Empfängerkonto befindet.

Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten und wurde kein fester Verfalltag vereinbart, wird der Kunde durch Mahnung in Zahlungsverzug gesetzt. Bei Zahlungsverzug wird dem säumigen Kunden Mahngebühren über (erste Mahnung CHF 20.00, zweite Mahnung CHF 25.00) in Rechnung gestellt. Wird die Forderung auch nach Zustellung der Mahnungen nicht beglichen, behält sich Swiss Tuning AG das Recht vor, die Forderung unter Kostenfolge für den Kunden, an Dritte abzutreten oder mit dem Inkasso zu beauftragen.

Ratenzahlung:

Bei Ratenzahlung können Sie zwischen zwei oder drei Raten auswählen. Für die Zahlart Raten wird eine fixe Gebühr von CHF 5.00 inkl. Mehrwertsteuer, zusätzlich zum Warenkorbwert, in Rechnung gestellt. Für die Abwicklung der Ratenvereinbarung treten wir die Forderung ab. Die Raten sind wie folgt zu bezahlen:

  • 1. Rate ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig
  • 2. Rate ist innert 40 Tagen ab Rechnungsdatum fällig
  • 3. Rate ist innert 70 Tagen ab Rechnungsdatum fällig

Bei Verzug von einer Ratenzahlung wird der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.

Beispiel mit drei Raten, bei einem Warenkorbwert von CHF 1'500.00.-:

  • 1.     Rate CHF 501.65.- (CHF 500.00.- Warenwart + CHF 1.65.- Gebührenanteil) ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig
  • 2.     Rate CHF 501.65.- (CHF 500.00.- Warenwart + CHF 1.65.- Gebührenanteil) ist innert 40 Tagen ab Rechnungsdatum fällig
  • 3.     Rate CHF 501.70.- (CHF 500.00.- Warenwart + CHF 1.65.- Gebührenanteil) ist innert 70 Tagen ab Rechnungsdatum fällig

Rechtsverfolgungs-/Inkassokosten bei Zahlungsverzug:

Die Höhe der Rechtsverfolgungs-/Inkassokosten bemisst sich anhand der offenen Forderung:

Forderungshöhe in CHF

Rechtsverfolgungs-/Inkassokosten in CHF

CHF 0 – CHF 150

max. CHF 80.00, zuzüglich 5% Verzugsszinsen

CHF 151 – CHF 600

max. CHF 175.00, zuzüglich 5% Verzugsszinsen

CHF 601 - CHF 1'000

max. CHF 230.00, zuzüglich 5% Verzugsszinsen

CHF 1'000.01 – CHF 10'000

max. CHF 860.00, zuzüglich 5% Verzugsszinsen

ab CHF 10'000.01

9% der offenen Forderung, zuzüglich 5% Verzugsszinsen

 

Weitergabe personenbezogener Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Vertragsabwicklung an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen oder den entsprechenden Finanzdienstleister weitergegeben, soweit dies zur Lieferung oder Bezahlung der Ware erforderlich ist.

b) "Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)" von MF Group

MF Group / POWERPAY bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung” an. Mit der Auftragsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen. Sollten Sie auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhalten Sie nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht.

Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von POWERPAY. (powerpay.ch/de/agb).

Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr und bei Teil- und Spätzahlung weitere Gebühren gemäss AGB von PowerPay anfallen.»

MF GROUP BEHÄLT SICH VOR, IHREN KAUF AUF RECHNUNG/RATEN ABZULEHNEN. EINE GRUNDANGABE VON MF GROUP IST DABEI NICHT ERFORDERLICH


1.4 Zahlungsverzug
Leistet die Kundschaft für die auf "Rechnungskauf (Ideal Payment)", "Ratenkauf (Ideal Payment)" oder "Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)" bestellte Ware und/oder Dienstleistungen die Zahlungen nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin (Verfalltag), so befindet sie sich ohne weitere Mahnung in Verzug und verweist, für "idealBILLING+", auf die AGB 1.3a und für "Powerpay" auf die AGB 1.3b.

Sämtliche weiteren Aufwendungen und Auslagen der Swiss Tuning AG im Zusammenhang mit der Erbringung von ausstehenden Beträgen (inkl. Inkassokosten), insbesondere der Gebühr für die Übergabe der Forderung an eine Inkassostelle gehen zulasten des Kunden.


1.5 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Swiss Tuning AG

2. Lieferung
2.1 Auslieferung an den Kunden
Für Falschlieferungen aufgrund von unvollständigen und/oder falschen Lieferadressen ist Swiss Tuning AG nicht verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung die Korrektheit seiner Angaben zu überprüfen und trägt die zusätzlichen Kosten für Falschlieferungen.

2.2 Lieferkosten
Wo nichts Anderes vereinbart, gehen die Lieferkosten zu vollen Lasten des Kunden. Die Lieferkosten für Nachlieferungen, welche von Swiss Tuning AG verursacht werden, gehen zu Lasten von Swiss Tuning AG und werden nicht in Rechnung gestellt.

2.3 Beschädigte Waren
Sämtliche Lieferungen werden gut isoliert, geschützt und verpackt zum Versand aufgegeben. Swiss Tuning AG lehnt jede Haftung und Verantwortung für Schäden ab, die auf dem Transportweg entstehen. Wünscht der Kunde einen versicherten Transport, so hat er dies Swiss Tuning AG im Voraus mitzuteilen. Die zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Stellt der Kunde Schäden an der Verpackung oder dem Inhalt fest, so ist es seine Aufgabe, dies unverzüglich dem Lieferdienst (Schweizer Post, Deutsche Post, GLS, DPD etc.) zu melden. Dies kann direkt an die ausliefernden Mitarbeiter des Lieferdienstes oder über die Service-Hotline des Lieferdienstes für Schadensmeldungen geschehen. Sämtliche Ansprüche für Beschädigungen müssen beim Lieferdienst angebracht werden.

Der Kunde ist im Schadensfall verpflichtet, sämtliche Kartons oder Verpackungs- und Isolationsmaterialen zu behalten, damit diese dem Lieferdienst im Zusammenhang mit einer Schadensmeldung vorgewiesen werden können (sofern verlangt).

Swiss Tuning AG wird keine Schadensmeldungen und -Ansprüche im Namen des Kunden an den Lieferdienst stellen.

2.4 Lieferung falscher Artikel
Sendet Swiss Tuning AG dem Kunden Artikel zu, die dieser nicht bestellt hat, so muss der Kunde dies Swiss Tuning AG innert 48 Stunden (oder bis zum nächsten folgenden Arbeitstag) mitteilen. Entweder organisiert Swiss Tuning AG in diesem Fall die Abholung des Pakets auf eigene Kosten oder organisiert die Rücksendung der falschen Artikel durch den Kunden an uns. Alle Kosten, die dem Kunden für die Rücksendung falsch gelieferter Artikel entstehenden, werden mit der nächsten Bestellung des Kunden verrechnet. Die Nachlieferung der richtigen Artikel erfolgt sofort nach Eingang der zurückgesandten Artikel und auf Kosten von Swiss Tuning AG.

Ausgenommen sind Lieferzeiten sowie Lieferengpässe unserer Lieferanten, falls die richtigen Artikel nicht an Lager sind. In diesem Fall erfolgt die Lieferung der richtigen Teile sofort nachdem Swiss Tuning AG diese von seinen Lieferanten erhalten hat.

2.5 Unvollständige Lieferung
Ist die Lieferung durch Swiss Tuning AG fälschlicherweise unvollständig, so muss der Kunde dies Swiss Tuning AG innerhalb von 48 Stunden (oder bis zum nächsten folgenden Arbeitstag) mitteilen.

2.6 Lieferengpässe
a.) Kann Swiss Tuning AG die bestellten Artikel aufgrund von Lieferengpässen seiner Lieferanten nicht innerhalb der mitgeteilten Zeit liefern, so teilt Swiss Tuning AG dies dem Kunden mit. Grundsätzlich liefert Swiss Tuning AG eine Bestellung an den Kunden erst aus, wenn diese vollständig geliefert werden kann. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, führt Swiss Tuning AG auch Teillieferungen aus.

b 1.) Treten nach Vertragsabschluss Arbeitsausstände, Aussperrungen oder andere Fälle höherer Gewalt, welche bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren und die rechtzeitige Lieferung verhindern, bei uns oder unseren Vorlieferanten ein, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um die Dauer der Behinderung. Sollte die Ware nicht ab Lager verfügbar sein, aber ein Liefertermin angegeben werden kann, so ist der Kunde ebenfalls mindestens 12 Wochen an die Bestellung verpflichtet. Alle Lieferfristen sind unverbindlich und meinen Werktage, d.h. eine Woche = 5 Werktage. Die Lieferfristen sind nur Schätzungen und können davon abweichen.

b 2.) Möchte der Kunde innerhalb der ersten 4 Wochen vom Vertrage zurücktreten, ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von mindestens 20% des Warenwertes zu entrichten. Ein Rücktritt ist nur möglich, falls die Ware noch nicht an den Kunden versendet wurde oder die Ware vom Lieferanten (Zulieferer) noch nicht unterwegs ist.

c.) Der Kunde übernimmt die Versandkosten der Lieferung. Diese Kosten sind Bestandteil des Rechnungsbetrages. Die Versandkosten bei Zurücksendung der Lieferung an Swiss Tuning AG werden vom Auftraggeber getragen. Bei Annahmeverweigerung werden dem Auftraggeber die gesamten entstandenen Kosten von Swiss Tuning AG und seinen Vertragspartnern (inklusive Versandkosten) in Rechnung gestellt.

d.) Gefahrenübergang: Sämtliche Lieferungen erfolgen ab unseren Firmensitz. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferung unseren Firmensitz verlässt

e.) Eine Stornierung oder Änderung der gesamten Bestellung bei Lieferengpässen ist nicht möglich. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ist es möglich, die momentan nicht lieferbaren Artikel aus der Gesamtbestellung zu stornieren. Die restlichen bestellten Artikel sind davon jedoch nicht betroffen und die restliche Bestellung wird von Swiss Tuning AG normal ausgeführt. Im Falle einer Stornierung erstattet die Swiss Tuning AG dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Die unter 1.2 Zahlungsarten erwähnten prozentualen Transaktions-Gebühren für VISA, MASTERCARD, PAYPAL, MONEYBOOKERS, E-FINANCE, POSTFINANCE etc. werden von der Swiss Tuning AG zurückbehalten.

3. Bestellungen
3.1a Stornierung einer Bestellung
Handelt es sich nicht um Lagerartikel, sondern um Artikel, welche von Swiss Tuning AG für den Kunden bei seinen Lieferanten bestellt werden, so ist eine Stornierung der Bestellung nicht möglich. Erklärt sich die Swiss Tuning AG trotzdem mit einer Stornierung der Bestellung einverstanden oder erzwingt die Kundschaft durch unterlassene Zahlungen eine Stornierung, so werden dem Kunden mindestens 20% des Warenwerts (Verkaufspreis) in Rechnung gestellt, mindestens jedoch CHF 50.--. Von diesem Absatz sind Sonderanfertigungen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Swiss Tuning AG behält sich das Recht vor, den Absatz 3.1a jederzeit auch für Lagerartikel anzuwenden.

Handelt es sich um Sonderanfertigungen wie beispielsweise aus Kohlefaser (Carbon) hergestellte Produkte, Artikel aus der Kategorie Auspufftechnik oder Sonderbestellungen aus der Kategorie Felgen, Fahrwerkstechnik, Body Styling, Aerodynamik, Bremsentechnik oder Leistungssteigerung, so ist eine Stornierung der Bestellung nicht möglich. Erklärt sich die Swiss Tuning AG trotzdem mit einer Stornierung der Bestellung einverstanden oder erzwingt die Kundschaft durch unterlassene Zahlungen eine Stornierung, so werden dem Kunden mindestens 30% des Warenwertes (Verkaufspreis) in Rechnung gestellt, mindestens jedoch CHF 200.--.

Wünscht der Kunde die Stornierung einer Bestellung von Lagerartikeln, welche noch nicht versandt wurden, so wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.00 in Rechnung gestellt.

Die Swiss Tuning AG behält sich das Recht vor, für Bestellungen, die ursprünglich mit der Zahlungsvariante „Kauf auf Rechnung“ jedoch aufgrund ungenügender Bonität bzw. mangelnder Kreditfähigkeit, bestehenden Verlustscheinen, laufenden Inkassoverfahren, offene Betreibungen, Identitätsverschleierungen etc. von der Swiss Tuning AG storniert wurden, für Umtriebe und Unkosten einen Pauschalbetrag von CHF 200.—je Bestellung in Rechnung zu stellen. Der Unkostenbeitrag von CHF 200 je Bestellung wird auch in Rechnung gestellt, wenn der Kunde seiner Pflicht der Beschaffung vom Identitätsnachweis, Wohnsitznachweis, Arbeitgeberbescheinigung und Betreibungsauszug nicht nachkommt und die Swiss Tuning AG dadurch pendente Bestellungen stornieren muss oder der Kunde weder auf dem Postweg noch per Email und/oder Telefon zu erreichen ist. Werden Bestellungen vorsätzlich mit falschen Personendaten aufgegeben und werden für die Ermittlung der wahren Identität von Drittparteien Kosten in Rechnung gestellt, so behält sich auch hier die Swiss Tuning AG das Recht vor, sämtliche Kosten weiter zu verrechnen. Insbesondere behält sich die Swiss Tuning AG das Recht vor, für im Rahmen des Kreditmanagements erforderliche Informationen von Drittparteien einzuholen und gegebenenfalls einzusehen.

3.1b Verbindlichkeit der Bestellung
Wer via Bestellformular Online oder mündlich (vor Ort) Ware bestellt, geht mit Swiss Tuning AG einen verbindlichen und rechtskräftigen Vertrag ein und ist zur Abnahme und Bezahlung der Ware verpflichtet. Werden für den Kunden Artikel oder Ware exklusiv hergestellt (Heckspoiler, Endschalldämpfer, Fahrwerke etc.), ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Swiss Tuning AG ist nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen und zu den Vorgaben auszuführen. Ein Auftrag kann ohne Kostenfolge durch Swiss Tuning AG jederzeit abgelehnt werden.

3.2 Rückgabe
Sämtliche Rücknahmen müssen von Swiss Tuning AG vorher bewilligt werden. Falls der Kunde eine Rücknahme wünscht, so muss er ein entsprechendes Mail oder einen Brief per Post mit Angabe der Bestellnummer und der genauen Artikelbezeichnung(en) senden. Rückgabeberechtigt ist eine Lieferung jedoch nur aus wichtigen Gründen. Nichtgefallen und dergleichen sind keine wichtigen Gründe. Ebenfalls ist es unmöglich, Gebrauchtwaren zurückzugeben. Stellen wir beim Öffnen des Pakets fest, dass die Ware gebraucht wurde, so wird dem Kunden das Paket auf seine Kosten zurückgesandt. Weitere Ausnahmen sind namentlich deklariert. Die dabei entstehenden Versand und Portokosten bei Rücksendung an Swiss Tuning AG trägt vollumfänglich der Vertragspartner.

Für alle Artikel, die uns zurückgesandt werden, ohne dass vorher die Rücknahme von uns bewilligt wurde, verweigern wir die Annahme des Pakets.

Für alle Rücknahmen gelten die Gebühren gemäss 3.1a.

Es ist grundsätzlich die Aufgabe des Kunden sicherzustellen, dass er die richtigen Teile für seinen gewünschten Anwendungszweck bestellt.

3.2b Retouren mit Zahlungsbedingung "Kauf auf Rechnung" und "Kauf auf Raten"
Reklamationen wegen mangelhafter Waren und/oder Dienstleistungen sowie Retouren sind vom Kunden ausschliesslich direkt bei der Swiss Tuning AG anzubringen. Das Bestehen solcher Streitsachen entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Bezahlung der Rechnung bzw. des Gesamtwertes der Streitsache.

Bei Retouren von Waren, die via "Kauf auf Rechnung" oder "Kauf auf Raten" erworben wurden, erfolgt, sofern der Kunde die ursprüngliche Rechnung bereits vollständig bezahlt hat und der Kunde nicht innert 60 Tagen einen neuen Kauf getätigt hat, die Rückerstattung auf das vom Kunden anzugebende und auf seinen Namen lautende Bank- oder Postkonto. Bezüglich diesen Retouren verweist die Swiss Tuning AG auf Punkt 3.2a dieser Bestimmungen, wonach sämtliche Retouren vorgängig durch die Swiss Tuning AG genehmigt werden müssen.

3.3 Gewährleistung
a.) Bei Mängeln oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist Swiss Tuning AG nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt bzw. die Käuferschaft ist verpflichtet, der Swiss Tuning AG oder dem Händler/Hersteller/Vertragspartner der Swiss Tuning AG die Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Die Versendung des Reparaturgegenstandes oder einer Ersatzlieferung wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Nach dem 2. Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt.

b.) Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äussere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben, oder Verbrauchsmaterialien verwandt worden sind, die nicht den Spezifikationen von Swiss Tuning AG entsprechen.

c.) Die Käuferschaft verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Einbau des erworbenen Produkts fachmännisch vorgenommen wird. Insbesondere dann, wenn das Produkt nicht explizit für «Rennsportzwecke» deklariert und das Fahrzeug höheren Belastungen und Geschwindigkeiten als üblich ausgesetzt ist. Für Defekte, Schäden und Folgeschäden, die aufgrund ungenügenden Montagevorrichtungen entstehen, lehnt die Swiss Tuning sämtliche Gewährleistungs- sowie Garantieansprüche ab.

Für als Geschäftskunden registrierte Käuferschaften (Garagen, Werkstattbetriebe, Karosserie-Firmen etc.) wird die Garantie / Gewährleistung von 24 Monaten auf 12 Monate reduziert. Für private Endkunden bleibt die von Gesetzes wegen vorgeschriebene Frist von 24 Monaten erhalten.

3.4 Gutschriften
Gewährt Swiss Tuning AG dem Kunden eine Gutschrift so wird diese grundsätzlich mit der nächsten Bestellung verrechnet bzw. auf das Shop Konto gutgeschrieben. Wünscht der Kunde eine Auszahlung der Gutschrift und stimmt Swiss Tuning AG dem zu, so erfolgt die Auszahlung innert 30 Arbeitstagen via Gutschrift auf das angegebene Bank- Postkonto des Kunden. Es ist Aufgabe des Kunden die richtige Bankverbindung zu nennen. Swiss Tuning AG ist nicht verantwortlich für Überweisungen auf falsche Konten aufgrund von falschen Angaben des Kunden.

Erfolgte die Initialzahlung von Seiten der Kundschaft mittels Kreditkarte, wird eine allfällige Gutschrift auf dieselbe Kreditkarte gemacht.

4. Produkte
4.1 Garantie
Es ist die Aufgabe des Kunden erhaltene Artikel auf Fehler zu prüfen und diese innerhalb von 48 Stunden (oder bis zum nächsten folgenden Arbeitstag) nach der Lieferung Swiss Tuning AG schriftlich mitzuteilen.

Für alle von Swiss Tuning AG im Shop angebotenen Artikel, gilt die Garantie des Herstellers. Für gebrauchte Artikel wird von Swiss Tuning AG keine Garantie gewährt. Artikel, welche in der Schweiz illegal sind, sowie Sonderbestellungen werden ohne jegliche Garantie verkauft.

Die Garantie der meisten Hersteller beinhaltet einzig die Reparatur und nicht den Ersatz von fehlerhaften Teilen. Die Lieferkosten für fehlerhafte Teile werden dem Kunden nicht zurückerstattet.

Es ist die Aufgabe des Kunden sämtliches Material (Verpackung, Anleitung, etc.) und Dokumente (Rechnungen, Lieferscheine, etc.) zu verwahren, welche in einem Garantiefall benötigt werden.

Über Garantiefälle und/oder allfällige Garantiefälle erfolgt die Korrespondenz ausschliesslich auf dem Postweg. Reklamationen, Beschwerden, Anregungen, Anfragen, Informationen etc. zu Gewährleistungen werden ausschliesslich auf dem Postweg entgegengenommen und bearbeitet.

Für als Geschäftskunden registrierte Käuferschaften (Garagen, Werkstattbetriebe, Carrosserie-Firmen etc.) wird die Garantie / Gewährleistung von 24 Monaten auf 12 Monate reduziert. Für private Endkunden bleibt die von Gesetzes wegen vorgeschriebene Frist von 24 Monaten erhalten.

4.2 Legalität der verkauften Produkte
Swiss Tuning AG garantiert für keinen der angebotenen Artikel, dass diese gemäss den Gesetzen im Land des Kunden legal sind. Der Kunde akzeptiert, dass der Einsatz oder Verbau der von Swiss Tuning AG verkauften Artikel illegal sein kann. Swiss Tuning AG verkauft einige Artikel, welche für den Gebrauch im Strassenverkehr nicht legal sind und nur für den Renneinsatz verwendet werden dürfen.

Es ist Aufgabe des Kunden die Legalität von Artikeln vor der Bestellung zu prüfen. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde, dass ein Artikel für seinen vorgesehen Einsatzzweck illegal sein kann. Swiss Tuning AG ist nicht verantwortlich für den Einsatz eines illegalen Artikels oder den Einsatz eines Artikels zu einem illegalen Zweck auch wenn Swiss Tuning AG über die Illegalität des Artikels informiert ist. Auch muss Swiss Tuning AG den Kunden über diesen Umstand nicht informieren.

Rücknahmen oder Stornierungen von Bestellungen aufgrund von der Illegalität des Artikels werden von Swiss Tuning AG nicht akzeptiert.

Wir machen darauf aufmerksam, dass beim Verbau von einigen Artikel die Garantie des Fahrzeugherstellers erlischt.

4.3 Einbau von Artikeln
Wir empfehlen, dass der Einbau von den von uns angebotenen Artikeln von einer geeigneten Fachperson ausgeführt wird. Der unsachgemässe Einbau von Teilen kann die Garantie erlöschen lassen, zu Verletzungen oder Tod führen. Swiss Tuning AG ist nicht für den unsachgemässen Einbau von Teilen und deren Folgen verantwortlich. Im Weiteren ist Swiss Tuning AG nicht für Schäden verantwortlich, welche direkt oder indirekt durch den Einbau oder die Nutzung eines Artikels entstehen, der bei Swiss Tuning AG gekauft wurde.

Die Käuferschaft verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Einbau des erworbenen Produkts fachmännisch vorgenommen wird. Insbesondere dann, wenn das Produkt nicht explizit für «Rennsportzwecke» deklariert und das Fahrzeug höheren Belastungen und Geschwindigkeiten als üblich ausgesetzt ist. Für Defekte, Schäden und Folgeschäden, die aufgrund ungenügenden Montagevorrichtungen entstehen, lehnt die Swiss Tuning sämtliche Gewährleistungs- sowie Garantieansprüche ab.

5.Haftung
5.1 Schadenersatzansprüche
a.) Schadenersatzansprüche des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung, auch für Schäden, die nicht an dem gelieferten Erzeugnis oder an der erbrachten Werkleistung selbst entstanden ist, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits und oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen.

b.) Swiss Tuning AG übernimmt keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aus Lieferverzug, mittelbare oder indirekte Schäden, die dem Käufer oder einem Dritten entstehen können.

6. Sonstige Bestimmungen
Swiss Tuning AG behält sich das Recht vor, Kunden, Bestellungen oder Dienstleistungen jederzeit ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

Swiss Tuning AG ist nicht verantwortlich für Fehler der eingesetzten Shop-Software sowie für fehlerhafte oder falsche Preise, Produktespezifikationen, Lieferzeiten und Bestellungen, welche durch solche Fehler verursacht werden.

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit aller übrigen sowie die der Lieferbedingungen als Ganzes nicht. Anstatt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche oder ihr am nächsten kommende Bestimmung. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Ort des Firmensitzes von Swiss Tuning AG. Der Gerichtsstand ist Winterthur (ZH).

Soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach Schweizerischem Recht und diese AGB, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird.

Alle unsere Verkaufsgeschäfte unterliegen ausschließlich dem Schweizer Recht.

Die deutschsprachige Version dieser AGB ist in Zweifelsfällen massgebend.